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Cesar 7

Geburtsdatum: geschätzt 2016

Geschlecht: männlich

Rasse: Samojede

Größe (Schulterhöhe): ca. 60cm

Gewicht: 27,3kg

Cesar hat ein Zuhause gefunden.

hund grosshundetraining hund hundeverträglich Wachsamer Hund1 

 

 

Caesar war im hr in hallo hessen zu Gast. Seinen Auftritt können Sie hier sehen:

Caesar zeigt sich im Umgang mit Menschen absolut vorbildlich, ist vorsichtig und freundlich in seinem Auftreten. Er geht prima an der Leine und freut sich immer über Streicheleinheiten. Die Verträglichkeit mit anderen Hunden konnten wir bislang noch nicht wirklich austesten, da er bis vor Kurzem mit seinem Partnerhund bei uns zusammensaß. Dieses Pärchendasein wurde leider sehr plötzlich und sehr deutlich beendet, den die beiden Hunde kämpften so heftig miteinander, dass sie jetzt getrennt voneinander leben müssen. Caesar hat wirklich viele und schwere Verletzungen davongetragen, die aber inzwischen sehr gut abgeheilt sind. Sogar bei den so unangenehmen, tierärztlichen Behandlungen blieb Caesar immer sehr brav. Caesar ist ein Traumhund, sowohl charakterlich als auch optisch. Aktuell lebt er mit einer Hündin gemeinsam bei uns, was auch sehr gut klappt.

 Für Rückfragen zu Cesar wenden Sie sich gerne an das Tierheim Alsfeld unter 06631-2800

Cesar hilft fleißig bei der Arbeit im Tierheim

 Cesararbeit

Cesar wurde mit Verfügung im Jahre 2020 zu einem sogenannten „gefährlichen Hund“ im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) erklärt. Dies folgte auf Grund der Tatsache, dass er ein Kaninchen im unbeaufsichtigten Freilauf getötet hat.

Das Halten eines gefährlichen Hundes bedarf in Hessen einer Erlaubnis. Bei Beantragung einer Erlaubnis müssen folgende Unterlagen bei dem zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes des Besitzers eingereicht werden:

  1. Erlaubnisantrag zur Haltung eines gefährlichen Hundes
  2. Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen im Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes)
  3. Sachkundebescheinigung der Personen, die den Hund führen (§ 6 HundeVO)
  4. Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung
  5. Wesensprüfung des Hundes, welche nicht älter als 6 Monate ist (§ 7 HundeVO) 

Grundsätzlich kann von der Erlaubnis befreit werden, wenn nach Ablauf von drei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis keine weiteren Auffälligkeiten mehr zu erkennen sind und von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist und dies durch eine positive Wesensprüfung nachgewiesen wird.

Für Rückfragen hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften steht Ihnen Frau Rätzke, Ordnungsbehördenbezirk Laubach Lich, unter der Telefonnummer 06404 806 231 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Möchten Sie Cesar kennenlernen?
Dann rufen Sie bitte für weitere Infos und/oder für die Vergabe eines Besuchstermins im Tierheim unter der 06631-2800 an. Günstig wäre ein Telefonat vormittags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr und dann wieder zwischen 14.00 und 16.00 Uhr. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn nicht sofort jemand ans Telefon geht, da unser Büro nicht immer besetzt ist und die Mitarbeiter meist in der Tierversorgung sind. Geben Sie also bitte nicht auf und versuchen es öfters. Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Vielen Dank den Paten Katja Kasper-Gömpel und Mandy Steichnbrecher!